Die Aufgaben der Bergwacht
sind im Rettungsdienstgesetz des Landes
Baden-Württemberg festgelegt.
Die Rettung von Verunfallten aus unwegsamem Gelände:
Im Bereich des Sommerrettungsdienstes
sind dies z.B. neben Kletterern,
Wanderern oder Mountainbikern auch Drachen- oder Gleitschirmflieger,
die im Gelände verunglücken.
Rettungen sind aber auch von Baustellenkränen, Kraftwerkstürmen oder
Fernmeldemasten möglich.
Im Bereich der Winterrettung
kommen verunfallte Pistenskiläufer oder
Langläufer hinzu. Im alpinen Gelände auch die Suche und Rettung von
Skitourengängern oder Variantenfahrern aus Lawinen.
Eine weitere, in der Ordnung der Bergwacht verankerte Aufgabe ist das
Mitwirken im Bereich des Natur- und
Landschaftsschutzes.